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Prozesskostenhilfe

Wer kann Prozesskostenhilfe beantragen ?

Prozesskostenhilfe kommt dann in Betracht, wenn ein Verfahren bereits bei Gericht ist oder z.B. Klage erhoben werden soll.

Eine Partei erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn sie nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann und wenn die beabsichtigte
Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichend Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.
Dem Antrag muss eine Erklärung der Partei über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse beigefügt werden.

Bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe brauchen Sie Gerichtskosten ganz oder teilweise nicht zu zahlen. Allerdings müssen Sie trotz Bewilligung von Prozesskostenhilfe Ihrem Gegner die entstandenen Kosten erstatten, wenn Sie den Prozess verlieren!!
Zu Ihrer Vertretung im Prozess kann Ihnen vom Gericht eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt beigeordnet werden.