Wer kann Beratungskostenhilfe beantragen ?
Beratungshilfe wird als Rechtsberatung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens demjenigen gewährt, der die erforderlichen Mittel für die Kosten der Beratung nicht aufbringen kann.
Hat der Antragsteller jedoch sonstige Möglichkeiten, kostenlose Beratung in Anspruch zu nehmen, z.B. den Mieterverein, sofern er dort Mitglied ist, so kann seinem Antrag nicht entsprochen werden.
Weitere Voraussetzung ist ferner, dass der Rechtsuchende die erforderlichen Mittel nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann. Das ist dann gegeben, wenn dem Rechtsuchenden Prozesskostenhilfe ohne eigenen Beitrag bewilligt werden würde.